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Meine Ordination

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Die Behandlungskosten werden daher zunächst von Ihnen selbst bezahlt.
Die Honorarnote kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. In vielen Fällen wird ein Teil der Kosten erstattet, die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung zusammen mit dem Erstattungsbescheid der Krankenkasse auch dort einreichen. Ob und in welcher Höhe ein Differenzbetrag übernommen wird, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Bitte beachten Sie: Ästhetische oder kosmetische Leistungen sowie Laserbehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht rückerstattet. 

Urlaubsinfo

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24.12.2025 – 06.01.2026

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