Zum Inhalt springen

Meine Ordination

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.
Die Behandlungskosten werden daher zunächst von Ihnen selbst bezahlt.
Die Honorarnote kann anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. In vielen Fällen wird ein Teil der Kosten erstattet, die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung zusammen mit dem Erstattungsbescheid der Krankenkasse auch dort einreichen. Ob und in welcher Höhe ein Differenzbetrag übernommen wird, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Bitte beachten Sie: Ästhetische oder kosmetische Leistungen sowie Laserbehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht rückerstattet.

 

Ausfallhonorar bei Terminversäumnis

Im Alltag kann auch einmal Unvorhergesehenes passieren. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden im Voraus, abzusagen.
Vereinbarte Termine gelten als verbindlich. Bei nicht wahrgenommenen Terminen oder nicht fristgerechten Absagen (weniger als 24 Stunden vorher) wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 € verrechnet, da der Termin in der Regel nicht mehr neu vergeben werden kann.
Ich bitte um Ihr Verständnis und danke Ihnen für Ihre Mithilfe bei der Terminorganisation.

 

Urlaubsinfo

Erfahren Sie hier mehr über zukünftig geplanten Urlaub.

26.03.2026-06.04.2026

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner